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RATGEBER
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| RATGEBER STEUERN | ||
| Die extreme Einschränkung der Entfernungspauschale ab 2007 ist möglicherweise verfassungswidrig | ||
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Ab 01.01.2007 ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen
für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich eingeschränkt
worden. So kann erst ab dem 21. Entfernungskilometer die Entfernungskilometerpauschale
von 0,30 Euro angesetzt werden. In diesem Sinne rechnet der Gesetzgeber
die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr dem beruflichen
sondern dem privaten Bereich zu. |
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Das Problem: |
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Sind Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetzesänderung berechtigt? |
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Entscheidung der Gerichte: |
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Die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung ist heftig umstritten. So haben die Finanzgerichte Köln (10 K 274/07) und Baden- Württemberg (13 K 283/06) die Klagen abgewiesen bzw. ausgesetzt, während das niedersächsische Finanzgericht (8 K 549/06) und das Finanzgericht des Saarlandes (2 K 2442/04) die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt haben. |
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Ratschlag: |
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Mit einer Entscheidung des
BVerfG ist frühestens in 2008 zu rechnen. D.h., dass grundsätzlich
bis zur Einkommensteuerveranlagung 2007 (in 2008) abgewartet werden und
dann Einspruch gegen den (vermutlich) ablehnenden Einkommensteuerbescheid
eingelegt werden kann. |
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