RATGEBER
  RATGEBER STEUERN
     
    Die extreme Einschränkung der Entfernungspauschale ab 2007 ist möglicherweise verfassungswidrig
     
   

Ab 01.01.2007 ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich eingeschränkt worden. So kann erst ab dem 21. Entfernungskilometer die Entfernungskilometerpauschale von 0,30 Euro angesetzt werden. In diesem Sinne rechnet der Gesetzgeber die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr dem beruflichen sondern dem privaten Bereich zu.
Gegen diese in § 9 Absatz 2 Satz 1 und § 4 Absatz 5a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegten neuen gesetzlichen Regelungen sind vor mehreren Finanzgerichten Klagen eingereicht worden.

   

   

Das Problem:

   

Sind Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetzesänderung berechtigt?

     
   

Entscheidung der Gerichte:

   

Die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung ist heftig umstritten. So haben die Finanzgerichte Köln (10 K 274/07) und Baden- Württemberg (13 K 283/06) die Klagen abgewiesen bzw. ausgesetzt, während das niedersächsische Finanzgericht (8 K 549/06) und das Finanzgericht des Saarlandes (2 K 2442/04) die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt haben.

     
   

Ratschlag:

   

Mit einer Entscheidung des BVerfG ist frühestens in 2008 zu rechnen. D.h., dass grundsätzlich bis zur Einkommensteuerveranlagung 2007 (in 2008) abgewartet werden und dann Einspruch gegen den (vermutlich) ablehnenden Einkommensteuerbescheid eingelegt werden kann.
Steuerpflichtige mit einem sehr langen Anfahrtsweg zur Arbeitsstätte können sich eventuell überlegen, ob sie Einspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte einlegen und Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung des BVerfG beantragen. Bei Ablehnung bleibe dann allerdings nur der Weg zum Finanzgericht.