RATGEBER
  RATGEBER STEUERN
     
    Die höhere Besteuerung der Renten ab 2005 ist eventuell verfassungswidrig
     
   

Wie im vorhergehenden Beitrag erläutert hat sich ab 01.01.2005 die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgungskassen durch einen deutlichen "Sprung" auf 50% der einzubeziehenden Rentenbezüge verschärft. In diesem Zusammenhang wurden in den letzten Jahren mehrere Klagen angestrengt mit dem Ziel, eine vermutete Doppelbesteuerung der Renten dadurch zu vermeiden, dass die Beiträge zur z.B. gesetzlichen Rentenversicherung als Werbungskosten vollständig abziehbar sind. Diese Klagen wurden mittlerweile alle gerichtlich abgewiesen.

   

   

Das Problem:

   

Kann die ab 2005 deutlich höhere Rentenbesteuerung immer noch angreifbar sein?

     
   

Begründung für das Gerichtsverfahren:

   

Mit dem Aktenzeichen 15 K 4529/06 ist nun ein Verfahren vor dem Finanzgericht München anhängig, das die Höhe (50%, 52% oder 54%) der zur Zeit einzubeziehenden Rentebezüge in frage stellt. Mit dem Hinweis auf das grundgesetzlich festgelegte Enteignungsverbot wird als weitere Begründung angeführt, dass die Rentenbeiträge auch für versicherungsfremde Leistungen "zweckentfremdet" wurden und sich somit eine niedrigere Rentabilität der Pflichtbeiträge im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen ergebe.

     
   

Ratschlag:

   

Mindestens bis zur Entscheidung des Finanzgerichts München sollten - soweit noch möglich - die Einkommensteuerbescheide ab dem Jahr 2005 durch Einspruch und dem zusätzlichen Antrag auf Ruhen des Verfahrens "offen" gehalten werden.