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RATGEBER
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| RATGEBER STEUERN | ||
| Grundstückskäufer sollten beachten, dass die Grunderwerbsteuer im Land Berlin ab 01.01.2007 4,5% beträgt | ||
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Grundsätzlich unterliegt der Kauf einer Immobilie (Grund und Boden, Gebäude oder Wohnung) der Grunderwerbsteuer. Diese betrug bis zum 31.12.2006 bundeseinheitlich 3,5% vom Kaufpreis. |
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Das Problem: |
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Handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer weiterhin um eine bundeseinheitliche Steuer? |
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Gesetzliche Regelung ab 01.01.2007: |
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Nach der in 2006 vorgenommenen Änderung des Grundgesetzes (GG) ist in Artikel 105 Absatz 2a Satz 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer den Ländern zugeteilt worden. Von dieser neuen Möglichkeit hat das Bundesland Berlin sofort Gebrauch gemacht und den Steuersatz ab 01.01.2007 auf 4,5% angehoben. |
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Ratschlag: |
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Alle Käufer, die sich für im Land Berlin belegene Grundstücke interessieren, sollten diese Anschaffungskostenerhöhung beachten. Für die Zukunft ist vor Kauf einer Immobilie je Bundesland der Grunderwerbsteuersatz in Erfahrung zu bringens. |
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