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    Erlittene Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeitsstätte sind ab 01.01.2007 nicht mehr steuerlich abzugsfähig
     
   

Ab 01.01.2007 ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich eingeschränkt worden. So kann erst ab dem 21. Entfernungskilometer die Entfernungskilometerpauschale von 0,30 Euro angesetzt werden. Als weitere Ableitung daraus und damit weitere Einschränkung rechnet der Gesetzgeber nun die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr dem beruflichen sondern dem privaten Bereich zu.

   

   

Das Problem:

   

Wie sind auf dem Weg zur Arbeitsstätte erlittene Unfallkosten ab 2007 steuerlich zu beurteilen?

     
   

Regelung der Finanzverwaltung ab 01.01.2007:

   

Aufgrund der Umqualifizierung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom beruflichen in den privaten Bereich (sog. Werkstorprinzip) werden ab 2007 auch auf diesen Fahrten erlittene Unfallkosten dem privaten Bereich zugeordnet und damit steuerlich nicht mehr abzugsfähig werden. Die bisher in den Lohnsteuerhinweisen (LStH) 2006 der Finanzverwaltung in H 42 zum steuerlichen Abzug zugelassenen Unfallkosten auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte werden also gestrichen werden. Gemäß der Gesetzesbegründung zum Steueränderungsgesetz 2007 wird diese Regelung auch für selbständige Unternehmer gelten.

     
   

Ratschlag:

   

Neben den diversen steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2006/ 2007 ist diese Umqualifizierung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte etwas "im Hintergrund mitgelaufen". Ihre Kenntnis ist aber sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Selbständige von großer Wichtigkeit. Im weiteren ist zu beachten, dass dies nur für Fahrten Wohnung/ Arbeitsstätte gilt nicht aber für Dienstreisen. Hier ist ein vollständiger Kostenabzug weiter möglich.