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RATGEBER
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| RATGEBER STEUERN | ||
| Der per 01.01.2007 von 16% auf 19% erhöhte Mehrwertsteuersatz kann schon in 2006 relevant sein | ||
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Wie bereits seit langem bekanntgegeben und mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 (BGBl 2006 I S. 1402) verabschiedet wird zum 01.01.2007 der (Regel-) Umsatzsteuersatz von 16% auf 19% erhöht. Der ermäßigte Steuersatz bleibt bei 7%. Zur Abgrenzung ist darauf zu achten, dass genau alle in 2007 zu erbringenden und dem Regelsteuersatz unterliegenden Leistungen (insbesondere Lieferungen, sonstige Leistungen, unentgeltliche Wertabgaben) mit 19% und somit alle noch in 2006 erbrachten Leistungen mit 16% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Entscheidend ist also nur die Leistungserbringung (Lieferungen mit Beginn der Beförderung des Gegenstandes, (Dienst-) Leistungen mit dem Abschluss der Leistung) und nicht wann die Rechnung geschrieben (Rechnungsdatum) oder bezahlt wird. Das gilt ausdrücklich auch für Einnahmen- Überschuss- Rechner (sog. 4 III- Rechner) und damit für sog. Ist- Versteuerer. In diesem Sinne sollten Teilleistungen per 31.12.2006 (rechnungsmäßig) genau abgegrenzt und ggf. auch Daueraufträge per 01.01.2007 (rechtzeitig) geändert werden. |
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Das Problem: |
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Welcher Mehrwertsteuersatz ist für Vorausrechnungen und Anzahlungsrechnungen für 2007, die schon in 2006 gestellt werden, relevant? |
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Regelung der Finanzverwaltung: |
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Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 11.08.2006 (IV A 5 - S 7210 - 23/06) hat die Finanzverwaltung geregelt, dass bei schon in 2006 für Leistungen in 2007 gestellten Vorausrechnungen bereits 19% (statt 16%) in Rechnung zu stellen sind und dass der Rechnungsempfänger bereits in 2006 diese 19% als Vorsteuer abziehen kann. Bei in 2006 für 2007 gestellten Anzahlungsrechnungen hat der Rechnungsaussteller ein Wahlrecht, ob er bereits 19% oder noch 16% in Rechnung stellt. Für den Fall der 16%- Variante ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Rahmen der Schlussrechnung vorzunehmen. |
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Ratschlag: |
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Also bei Vorausrechnungen (in 2006 für 2007) müssen bereits 19% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Bei Anzahlungsrechnungen in 2006 für Leistungen in 2007 können (müssen aber nicht) bereits 19% Umsatzsteuer berechnet werden. Sollten für Anzahlungsrechnungen in 2006 für 2007 noch 16% in Rechnung gestellt werden, so ist dies in der Schlussrechnung in 2007 entsprechend darzustellen (19% auf die Schlussrechnung; Gutschrift von 16% auf die Anzahlung). |
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