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RATGEBER
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| RATGEBER STEUERN | ||
| Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei sog. 400-Euro-Jobs ist seit 01.07.2006 besonders interessant | ||
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Arbeitnehmer, die in Summe über alle Nebentätigkeiten oder in Summe über alle Haupttätigkeiten monatlich nicht mehr wie 400 Euro (brutto) verdienen, gelten als geringfügig beschäftigt (sog. 400-Euro-Job). In diesen Fällen braucht der Arbeitnehmer keine Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zu zahlen und der Arbeitgeber leistet pauschale Abgaben (bis 30.06.2006= 25%; ab 01.07.2006 30%; Ausnahme in Privathaushalten nur 12%) an die Bundesknappschaft. Dieser Brutto= Netto-Lohn bedeutet aber für den Arbeitnehmer, dass er keinerlei Ansprüche in den Sozialversicherungen erwirbt. |
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Das Problem: |
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Ist ein Anspruchserwerb in der gesetzlichen Sozialversicherung mit Hilfe eines 400-Euro-Jobs gänzlich ausgeschlossen? |
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Gesetzliche Regelung seit 01.01.2003: |
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Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch VI können geringfügig entlohnte Beschäftigte auch bei pauschaler Beitragszahlung durch den Arbeitgeber (volle) Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und freiwillig (zusätzlich) die Differenz zwischen dem vom Arbeitgeber pauschal abgeführten und dem normalen gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag (z. Zt. 19,5%) bezahlen. |
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Ratschlag: |
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Durch die Erhöhung des pauschalen Arbeitgeberabgabensatzes von 25% (12% Rentenversicherung= RV, 11% Krankenversicherung= KV, 2% Lohnsteuer) auf 30% (15% RV, 13% KV, 2% Lohnsteuer) per 01.07.2006 ist die freiwillige Rentenversicherungsaufstockung für den Arbeitnehmer besonders interessant geworden, da die Differenz zwischen dem pauschalen Arbeitgeberrentenversicherungsbeitrag und dem gesetzlichen Normalbeitrag nur noch 4,5%- Punkte (19,5 minus 15) beträgt. Diese Überlegung ist grundsätzlich für alle bis zu 400 Euro beschäftigten Arbeitnehmer interessant und insbesondere auch für selbständige Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihre Ehe-/ Lebenspartner auf dieser Basis beschäftigen. Mit maximal 18 Euro pro Monat werden so eigene Altersrenten- und Berufsunfähigkeitsrentenansprüche erworben. |
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