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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Eine Fahrtenbuchauflage ist bereits nach erstmaliger, erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung möglich | ||
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Die Straßenverkehrsbehörde kann einem Fahrzeughalter bereits nach einer erstmaligen, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann. |
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Das Problem: |
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Der spätere Antragsteller wandte sich an das Verwaltungsgericht,
nach dem die Behörde ihm in das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt
hatte. Hintergrund war, dass das Fahrzeug des späteren Antragstellers
von einer anderen Person statt mit 70 km/h mit 129 km/h gefahren worden
war. Der Antragsteller hatte im Zuge des Verfahrens angegeben, er könne
sich nicht erinnern, wer das Fahrzeug an jenem Tag in Gebrauch gehabt
hätte. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Das Verwaltungsgericht bestätigte die sofortige Vollziehung der Fahrtenbuchauflage. In den Entscheidungsgründen führte das Gericht aus, dass es im Interesse der Verkehrssicherheit angebracht sei, eine entsprechende Auflage zu erteilen, wenn sich bei einem entsprechend gewichtigen Verkehrsverstoß der Fahrzeugführer nicht feststellen lasse. Hierzu reiche auch ein einmaliger, aber umso gravierenderer Verstoß. Immerhin hätte die vorliegende Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld von 240,00 €, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten in Flensburg geführt. Die Tatsache, dass der Fahrzeughalter selbst noch nie verbotswidrig gefahren sei, ändere daran nichts, da für die Interessenabwägung einzig entscheidend sei, im Wiederholungsfall die Ermittlung des Fahrers zu ermöglichen. Hiergegen haben die Interessen des Fahrzeughalters zurückzustehen. (Verwaltungsgericht Neustadt, Meldung vom 9.6.2010, Aktenzeichen 3 L 281/10.NW). |
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Ratschlag: |
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Der vorliegende Fall zeigt,
dass auch die Abwehr eines Bußgeldverfahrens, sofern die Fotodokumentation
der Verwaltungsbehörde schlecht ist, auch bei erfolgreicher Abwendung
eines entsprechenden Bußgeldbescheides und der damit verbundenen
Folgen Gefahren in sich birgt. Auch das Führen eines Fahrtenbuchs
kann sehr lästig und zeitaufwändig sein, und damit zu einem
erheblichen Schaden für den Fahrzeughalter führen. |
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