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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Eingeschränkte Haftung für ungesichertes W-LAN | ||
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Wird über ein ungesichertes W-LAN eine Urheberrechtsverletzung begangen, so kann der Anschlussinhaber in jedem Fall auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Auf Schadensersatz haftet er jedoch nur bei nachgewiesener eigener Urheberrechtsverletzung. |
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Das Problem: |
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Der Anschlussinhaber war vom Rechteinhaber eines Musiktitels, welcher nachweisbar über den Internetanschluss des Anschlussinhabers auf einer Tauschbörse zum Download angeboten worden war, auf Unterlassung, Ersatz der Abmahnkosten und Schadensersatz in Anspruch genommen worden. Der Anschlussinhaber war jedoch zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs im Urlaub gewesen, so dass er nicht als Täter in Betracht kam. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Nachdem zunächst das angerufene
Landgericht der Klage vollumfänglich stattgegeben hatte, das Oberlandesgericht
auf die Berufung des Beklagten die Klage abgewiesen hatte, gab der Bundesgerichtshof
der Klage nun teilweise statt. |
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Ratschlag: |
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Kann dem Anschlussinhaber die
Urheberrechtsverletzung nicht nachgewiesen werden, scheidet zwar die Inanspruchnahme
auf Schadensersatz, nicht jedoch auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten
aus. |
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