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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Das AGB-Recht ist unter Privatpersonen nicht anwendbar | ||
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Ein in einem Kaufvertrag über ein KfZ festgehaltener Haftungsausschluss unterfällt bei Privatpersonen nicht dem AGB-Recht. |
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Das Problem: |
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Der spätere Kläger hatte als Privatperson ein Fahrzeug von
einer anderen Privatperson, dem späteren Beklagten, gekauft. Sie
verwendeten hierbei einen vorformulierten Kaufvertrag, welcher von einem
Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt wurde. In diesem
Kaufvertrag war eine Haftungsbeschränkung aufgenommen. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Letztendlich musste der Bundesgerichtshof
in der Sache entscheiden. Dieser gab dem Verkäufer Recht, indem er
entschied, dass das AGB-Recht unter Privatleuten keine Anwendung fände
und daher von einem wirksamen Haftungsausschluss auszugehen sei. |
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Ratschlag: |
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In der Regel ist nicht davon
auszugehen, dass das AGB-Recht bei Verträgen unter Privatleuten Anwendung
findet. Die Prüfung hierzu erfolgt zweistufig. Sofern man auf der
ersten Stufe dazu kommt, dass das Formular einverständlich von beiden
Parteien benutzt wurde, muss auf zweiter Stufe geprüft werden, ob
textliche Änderungen für eine Partei möglich gewesen wären. |
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