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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Preiserhöhungen durch Gasversorger sind unrechtmäßig | ||
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Die Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen sind unwirksam, da diese den Kunden unangemessen benachteiligen. |
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Das Problem: |
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Zwischen den Parteien waren Preiserhöhungen streitig, die von einem
kommunalen Versorgungsunternehmen einseitig vorgenommen worden waren.
In Gaslieferungsverträgen, welche 180 Kläger abgeschlossen hatten,
waren Sonderabkommen beigefügt, welche vorformulierte Vertragsbedingungen
enthielten. In diesen Bedingungen behielt sich der Gasversorger "eine
Änderung der Preise und Bedingungen dieses Sonderabkommens vor. Für
das Wirksamwerden genügt eine entsprechende Veröffentlichung
in der Tagespresse." Weiterhin fanden sich Regelungen bezüglich
einer außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit mit Frist
sowie der Vertragslaufzeit. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Nachdem das Landgericht der
Klage zunächst stattgegeben und das Oberlandesgericht sie abgewiesen
hatte, entschied nun der Bundesgerichtshof aufgrund der eingereichten
Revision der Kläger zu deren Gunsten. Es erachtete die umstrittenen
Gaspreiserhöhungen als unwirksam, da die zu Grunde liegenden Preisanpassungsklauseln
einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB nicht standhalten
würden. |
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Ratschlag: |
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Wer sich schon seit längerem darüber ärgert, dass der Gasversorger ständig einseitig Preiserhöhungen vornimmt, sollte seinen Vertrag sowie die dazugehörigen allgemeinen Vertragsbedingungen prüfen oder prüfen lassen, ob hier eventuelle ähnliche Formulierungen zu finden sind, welche als unwirksam zu erachten sind. |
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