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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann die Haftpflichtversicherung gegen den Versicherungsnehmer Rückforderungsansprüche geltend machen | ||
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Ist ein Unfall mit hinreichender Sicherheit auf Alkoholkonsum zurückzuführen, kann die Versicherung, die an den Unfallgegner aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag Leistungen erbringt, bei dem eigenen Versicherungsnehmer Regress nehmen. |
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Das Problem: |
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Der Fahrer war mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,24 Promille,
also im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit, entgegen einer Einbahnstraße
gefahren und war dabei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Das Gericht verurteilte den
Fahrer zur Zahlung. Es bestätigte damit die Ansicht der Versicherung,
dass die hohe Alkoholisierung unfallursächlich war und sich damit
ein Rückerstattungsanspruch aus den Versicherungsbedingungen ergebe. |
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Ratschlag: |
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Selbst eine kurze Fahrt in alkoholisiertem Zustand kann so zu einer sehr teuren Angelegenheit werden. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit droht neben dem ohnehin fälligen Bußgeld und dem Fahrverbot im Falle eines Unfalls die Einleitung eines Strafverfahrens, im Rahmen dessen die Verurteilung einer empfindlichen Geldstrafe erfolgen kann und die Verhängung eines Fahrverbotes. Wie der zitierte Fall zeigt, gegebenenfalls noch Rückforderungsansprüche der Versicherung und, je nach Job, auch hier noch Einbußen. Der Schaden kann sich dann schnell im fünfstelligen Bereich befinden. |
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