RATGEBER
  RATGEBER RECHT
     
    Handyverbot am Steuer von Bundesverfassungsgericht bestätigt
     
   

Eine Überprüfung des Handyverbotes durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte dessen Verfassungskonformität.

   

   

Das Problem:

   

Eine Rechtsanwältin hatte, nachdem die das dritte Mal mit dem Handy am Steuer erwischt worden war und hierfür eine Geldbuße von 240,-- € auferlegt kam, Rechtsmittel hiergegen eingelegt mit dem Ziel, zu überprüfen, ob § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsgesetz verfassungskonform ist. Nachdem der Antrag durch das Oberlandesgericht verworfen worden war, beschäftigte sich dann das Bundesverfassungsgericht mit der Überprüfung.

     
   

Entscheidung des Gerichtes:

   

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Entscheidung aus erster Instanz. Die Geldbuße i.H.v., die den sechsfachen Betrag des üblichen Bußgeldes betrug, hielt auch das Verfassungsgericht für angemessen. Die Hartnäckigkeit bei der Begehung der Verstöße rechtfertige ein solches Vorgehen.

Im Übrigen nahm das Verfassungsgericht die gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsgesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde erst überhaupt nicht zur Entscheidung an und bestätigte damit, dass es die von der Beschwerdeführerin vorgetragenen Gründe als nicht tragend erachtet. Damit brachte das Gericht deutlich zum Ausdruck, dass es nicht einmal ansatzweise Gründe sähe, welche an einer Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes zweifeln ließen. BVerfGE 2 BvR 525/08 - (Meldung vom 13.05.2008).

   

   

Ratschlag:

   

Schlechte Zeiten für Vieltelefonierer. Auch weiterhin ist und bleibt das Telefonieren mit dem Handy am Ohr im Straßenverkehr verboten. Zudem droht, wie die vorstehende Entscheidung zeigt, bei hartnäckigen Verstößen eine erhebliche Erhöhung des Bußgeldes. Ähnliches droht im Übrigen auch hartnäckigen Parksündern.
Auch aus versicherungsrechtlichen Gründen kann aber immer nur empfohlen werden, von dem Telefonieren mit dem Handy am Ohr Abstand zu nehmen, da dies bei einem Unfall zur Anrechnung eines erheblichen Mitverschuldens führen kann. Dagegen ist in der Regel jedes Bußgeld unerheblich.