RATGEBER
  RATGEBER RECHT
     
    Klage von Sony BMG wegen des illegalen Kopierens von Musiktiteln abgewiesen
     
   

Das Landgericht Hamburg wies eine Klage von Sony BMG wegen des illegalen Kopierens von Musiktiteln wegen mangelnder Beweismittel zurück.

   

   

Das Problem:

   

Sony BMG hatte die Firma proMedia-Online beauftragt, gezielt in Peer-to-Peer (P2P) - Netzwerken nach Teilnehmern zu suchen, welche geschützte Musiktitel zum Upload bereitstellten. Von diesen wurde die IP-Adresse protokolliert und sodann mit Hilfe der Staatsanwaltschaft (es wurden entsprechende Strafanzeigen erstattet) die Namen und Anschriften ermittelt. Hiernach forderte man Schadenersatz von dem entsprechenden Teilnehmer.

     
   

Entscheidung des Gerichtes:

   

Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen. Es begründete seine Entscheidung damit, Sony BMG habe über die von ihr eingesetzte Firma nicht hinreichend beweisen bzw. belegen können, dass sich der dokumentierte Upload tatsächlich auf den fraglichen Musiktitel bezogen hätte. Vielmehr habe der Ermittlungsleiter nicht aus eigener Wahrnehmung bestätigen können, dass eine bestimmter Upload-Vorgang einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet werden könne. Der Ermittlungsleiter habe lediglich eine stichprobenartige Überprüfung auf Plausibilität der Unterlagen vorgenommen. Die verbleibenden Zweifel könnten nicht zu Lasten des P2P - Nutzers gehen.

   

   

Fazit:

   

In diesem Zusammenhang hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar erklärt, er halte diese Art der Ermittlung von Nutzerdaten durch die Staatsanwatschaft nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig. Die Staatsanwaltschaft dürfe allein bei der Verfolgung schwerer Straftaten Daten an Ermittler weiterleiten. Um eine solche handele es sich nicht bei einer "einfachen" Urheberrechtsverletzung.
In Italien hat der Datenschutzbeauftragte sogar kürzlich entschieden, dass eine Firma, welche die IP-Adressen von P2P-Nutzern verarbeitete, gegen italienisches Datenschutzrecht verstoße. Diese Firma ist vergleichbar mit proMedia in Deutschland. Sie beobachtet im Auftrag von Plattenfirmen den Datenverkehr in P2P-Tauschbörsen und versucht anschließend die Daten der Nutzer herauszufinden. Der Datenschutzbeauftragte wies insofern darauf hin, dass der Nutzer vor Beginn von dem Unternehmen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hätte informiert werden müssen. Zukünftig ist es den Unternehmen verboten, die Daten von Peer-to-Peer-Nutzern zu verarbeiten, womit auch die Verwendung vor Gericht ausscheidet.