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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Keine grundsätzliche Verantwortung für PC-Mitbenutzer | ||
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Der Inhaber eines Internet-Anschlusses hat nicht ohne weiteres eine Verpflichtung zur Überwachung naher Familienangehöriger bei der Benutzung desselben. |
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Das Problem: |
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Ein Musikverlag hatte den Familienvater auf Unterlassung in Anspruch genommen mit der Behauptung, er habe im Internet ca. 300 Audiodateien, an denen der Verlag Verwertungsrechte innehat, über ein Filesharing-Dienst illegal im Internet verfügbar gemacht. Der Familienvater verteidigte sich damit, dass weder er noch seine Frau oder die drei Kinder im Alter von 17 bis 31 Jahren, welche Zugang zu dem Computer hätten, Dateien zum Upload bereitgestellt hätten. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Das Oberlandesgericht wies
den Unterlassungsantrag des Musikverlages zurück. |
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Ratschlag: |
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Nichts desto trotz sollte äußerste Vorsicht walten lassen, wer Dritten ermöglicht, mit seinem PC Aktivitäten im Internet zu entfalten. Abgesehen von der oben aufgeführten Problematik bestehen auch erheblich Gefahren in Bezug auf das Eingehen von Verträgen, insbesondere Abonnements. Oftmals sind die AGB und die Widerrufsbelehrung so verschachtelt, dass sie nicht ohne weiteres einsehbar sind, dennoch aber einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Dementsprechend sollte man, gerade wenn Jugendliche den PC mitnutzen geeignete Software nutzen, um dir Möglichkeiten entsprechend einzuschränken. |
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