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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Sorgfaltspflichten von Ski- und Snowboardfahrern | ||
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Die Freunde alpiner Kurz- und Langschwünge zieht es nun wieder auf die verschneiten Pisten. Doch bei aller Freude darüber sollte man immer auch das nötige Maß an Rücksicht gegenüber den anderen Wintersportlern walten lassen. |
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Das Problem: |
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Dies zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem eine Skifahrerin und ein Snowboardfahrer kollidierten. Das Gericht legte beiden ein Mitverschulden zur Last, weil sie sich jeweils nicht entsprechend den Geboten zu gegenseitiger Rücksichtnahme und kontrolliertem Fahren verhalten hatten, und sprach der verletzten Skifahrerin darum nur ein reduziertes Schmerzensgeld zu. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Die zwei Wintersportler waren
sich auf einer österreichischen Skipiste zusammengestoßen.
Durch den Zusammenstoß stürzte die Skifahrerin und brach sich
dabei Bein, Rippen und Handgelenk. Ihrer Meinung nach war der Snowboarder
- der jede Verantwortung von sich wies - Schuld, weil er viel zu schnell
und von hinten in sie hinein gefahren sei. Sie verlangte deshalb 10.000
€ Schmerzensgeld. |
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Ratschlag: |
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Da kann das Wintervergnügen zu einem teuren Spaß werden. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass in solchen Fällen nur eine Privathaftpflichtversicherung größeren finanziellen Schaden verhindern kann. Gerade auch dann, wenn man mit Kindern unterwegs ist, welche sich vielleicht noch nicht entsprechend koordinieren können. Schon ein leichter Zusammenstoß und Fall auf harten Untergrund können erhebliche Verletzungen zur Folge haben. |
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