|
RATGEBER
|
||
| RATGEBER RECHT | ||
| Ermäßigte Reisepreise für Kinder berechnen sich nach dem Alter zum Zeitpunkt des Reiseantritts | ||
|
Der Reisepreis eines Kindes bemisst sich grundsätzlich nach dem Alter des Kinds zum Zeitpunkt des Antritts der Reise. Eine frühe Buchung löst insofern nicht den günstigeren Preis aus. |
||
|
Das Problem: |
||
|
Eine Familie mit einem zum Zeitpunkt der Reisebuchung 14-jährigen Kind hatte eine Pauschalreise für insgesamt 2.567,00 Euro gebucht. Da der Sohn bei Reiseantritt jedoch bereits 15 Jahre alt war und die günstigen Kinderfestpreise des Veranstalters laut Katalog nur bis zum Alter von 14 Jahren galten, verlangte das Reiseunternehmen eine Nachzahlung von knapp 700 Euro für die Differenz zum normalen Erwachsenenpreis. |
||
|
Entscheidung des Gerichtes: |
||
|
Das Gericht hat die entsprechende Klage des Reiseveranstalters mit der Begründung abgewiesen, ein zum Zeitpunkt des Reiseantritts fest vereinbarter Reisepreis sei auch dann verbindlich, wenn ein Kind zwischen der Buchung und dem Reiseantritt so alt wird, dass eigentlich eine höhere Preiskategorie gelten müsste. |
||
|
Ratschlag: |
||
|
Das vorstehende Urteil bezieht
sich auf einen Sonderfall und kann nicht verallgemeinert werden. Im Urteilsfall
hatte es das Reisebüro versäumt, das Alter des Kindes zum Zeitpunkt
des Reisebeginns zu erfragen. Deshalb wurde in der Reiseanmeldung das
aktuelle Alter des Kindes eingetragen. Unter diesen Umständen war
es nach Meinung des Gerichts den Eltern nicht vorwerfbar, dass sie keine
eigenen Ermittlungen im Katalog bzw. in den Reisebedingungen darüber
angestellt hatten, wie sich der ermäßigte Reisepreis für
Kinder berechnet. |
||