RATGEBER
  RATGEBER RECHT
     
    Ermäßigte Reisepreise für Kinder berechnen sich nach dem Alter zum Zeitpunkt des Reiseantritts
     
   

Der Reisepreis eines Kindes bemisst sich grundsätzlich nach dem Alter des Kinds zum Zeitpunkt des Antritts der Reise. Eine frühe Buchung löst insofern nicht den günstigeren Preis aus.

   

   

Das Problem:

   

Eine Familie mit einem zum Zeitpunkt der Reisebuchung 14-jährigen Kind hatte eine Pauschalreise für insgesamt 2.567,00 Euro gebucht. Da der Sohn bei Reiseantritt jedoch bereits 15 Jahre alt war und die günstigen Kinderfestpreise des Veranstalters laut Katalog nur bis zum Alter von 14 Jahren galten, verlangte das Reiseunternehmen eine Nachzahlung von knapp 700 Euro für die Differenz zum normalen Erwachsenenpreis.

     
   

Entscheidung des Gerichtes:

   

Das Gericht hat die entsprechende Klage des Reiseveranstalters mit der Begründung abgewiesen, ein zum Zeitpunkt des Reiseantritts fest vereinbarter Reisepreis sei auch dann verbindlich, wenn ein Kind zwischen der Buchung und dem Reiseantritt so alt wird, dass eigentlich eine höhere Preiskategorie gelten müsste.

   

   

Ratschlag:

   

Das vorstehende Urteil bezieht sich auf einen Sonderfall und kann nicht verallgemeinert werden. Im Urteilsfall hatte es das Reisebüro versäumt, das Alter des Kindes zum Zeitpunkt des Reisebeginns zu erfragen. Deshalb wurde in der Reiseanmeldung das aktuelle Alter des Kindes eingetragen. Unter diesen Umständen war es nach Meinung des Gerichts den Eltern nicht vorwerfbar, dass sie keine eigenen Ermittlungen im Katalog bzw. in den Reisebedingungen darüber angestellt hatten, wie sich der ermäßigte Reisepreis für Kinder berechnet.
Die Reisebedingungen praktisch aller Unternehmen enthalten jedoch eindeutige Klauseln, dass bei der Kinderermäßigung ausschließlich das Alter zum Zeitpunkt des Reiseantritts maßgeblich ist. Diese Regelung ist eindeutig und muss von den Eltern bei der Buchung beachtet werden. Anders als es die Darstellung des Urteils in der Presse suggeriert, ist es also nicht möglich, sich durch eine frühzeitige Reisebuchung den günstigeren Kinderpreis zu sichern.
Außerdem enthalten die Reisebedingungen einiger Veranstalter eine Bestimmung, wonach die Unternehmen berechtigt sind, das Alter der gebuchten Kinder anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben müssen die Eltern dann den korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von z.B. 15 Euro nachzahlen.