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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Vermieter müssen sich bei Modernisierungsmaßnahmen nicht auf eine durchschnittliche Ausstattung beschränken | ||
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Vermieter, die eine Wohnungsmodernisierung beabsichtigen, müssen sich nicht auf eine nur durchschnittliche Ausstattung beschränken. Sie dürfen den Standard der Wohnungen vielmehr auch mit einer überdurchschnittlichen Ausstattung erhöhen (hier Ausstattung von Wohnungen mit einem Breitbandkabelnetz-Anschluss).Die Mieter sind verpflichtet, die in ihren Wohnungen insofern notwendigen Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. |
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Das Problem: |
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Die Klägerin ist Eigentümerin einer Wohnanlage, zu der 66 Wohneinheiten
gehören. Die gesamte Wohnanlage war an eine Gemeinschaftsantenne
zum Empfang von Fernsehprogrammen angeschlossen. Die Klägerin entschloss
sich, die Wohnanlage an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz
anzuschließen und erbat hierfür die Zustimmung der Mieter.
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Die Klage hatte vor dem BGH
Erfolg. Die Beklagte muss die Umbaumaßnahmen zur Installation eines
Kabelanschlusses dulden. Die Meinung des derzeitigen Wohnungsmieters ist nicht ausschlaggebend. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Maßnahme geeignet ist, den Wohnwert der Wohnung zu erhöhen, so dass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung für künftige Mieter interessant ist und eher angemietet wird als eine, in der die Maßnahmen nicht durchgeführt wurde. Der Vermieter muss sich dabei nicht auf eine nur durchschnittliche Ausstattung beschränken. Er darf den Standard der Wohnungen vielmehr auch mit einer überdurchschnittlichen Ausstattung erhöhen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der Vermieter eine so genannte "Luxusmodernisierung" beabsichtigt. Im Streitfall dient die Ausstattung der Wohnungen mit dem Kabelanschluss der Verbesserung des Wohnwerts. Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik ist ein Breitbandkabelnetz-Anschluss zwar eine gehobene Ausstattung, aber keine Luxusmodernisierung. Die Klägerin muss sich daher nicht auf die von der Beklagten vorgeschlagene billigere aber nicht so leistungsfähige Set-Top-Box verweisen lassen. |
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Fazit: |
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Viele Vermieter bevorzugen
den Anschluss an das Kabelnetz, da dies nahezu keine Investitions- und
Folgekosten verursacht. Zudem bietet das Kabelnetz heutzutage sämtliche
technischen Möglichkeiten, über dieses zu telefonieren, im Internet
zu surfen und Fernsehen zu empfangen. Dies alles abgesehen von der Optik
eines Objektes, welche nicht durch zahlreiche Satellitenschüsseln
beeinträchtigt wird. Die Installation einer auf SAT-Technik basierenden
Anlage ist indes extrem kostenaufwendig und wird daher i.d.R. nicht gewählt. |
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