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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Anspruch auf Entschädigung wegen Flugausfall | ||
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Fluggäste haben auch bei Flugverspätungen und Flugausfällen wegen unerwarteter technischer Probleme Anspruch auf eine Entschädigung. |
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Das Problem: |
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Im vorliegenden Fall hat eine deutsche Fluggesellschaft wegen der Annullierung des Fluges von Stuttgart nach Mailand aufgrund technischer Probleme jegliche Zahlungen abgelehnt, weil das Flugzeug "regelmäßig gewartet worden sei". |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Das entscheidende Gericht hat dem verhinderten Flugreisenden jetzt dennoch eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zugesprochen. Es hielt den Hinweis der Fluggesellschaft auf eine regelmäßige Wartung der Maschinen für nicht ausreichend. Vielmehr müsse die Fluggesellschaft in einem derartigen Fall den Beweis dafür antreten, dass der Defekt tatsächlich unvermeidbar und unvorhersehbar war. Hierfür reicht es nicht aus, dass Fluggesellschaften pauschal behaupten, die Maschine sei regelmäßig gewartet worden. Die Beweislast für das Vorliegen von "Höher Gewalt" obliegt daher der Fluggesellschaft, die detailliert nachweisen muss, warum ein technischer Defekt trotz regelmäßiger Wartung "unerwartet und unvermeidbar" gewesen sein soll. |
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Fazit: |
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Nach der EU-Verordnung zur
"Entschädigung von Fluggästen im Fall der Nichtbeförderung
und bei Annullierung oder großen Verspätungen von Flügen"
(EU-Fluggastrechte-Verordnung; Amtsblatt Nr. L 46 vom 17.2.2004 S. 1)
haben Flugreisende einen zwingenden Anspruch auf Entschädigung, wenn
ihr Flug gestrichen wird oder sich der Abflug erheblich verzögert.
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