RATGEBER
  RATGEBER RECHT
     
    Handy-Benutzung im Straßenverkehr
     
   

Nimmt ein Autofahrer sein Handy während der Fahrt in die Hand, um vom Display des Telefons eine dort gespeicherte Telefonnummer abzulesen, liegt damit bereits eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons vor.

   

   

Das Problem:

   

Der Führer einer Sattelzugmaschine mit Anhänger hatte während der Fahrt sein privates Mobiltelefon in die Hand genommen, um auf diesem eine dort gespeicherte Telefonnummer auszulesen, die er danach in das ebenfalls im Fahrzeug vorhandene dienstliche Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung eingeben wollte, um sodann zu telefonieren.

     
   

Entscheidung des Gerichtes:

   

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in zweiter Instanz ein Urteil des Amtsgerichts Schwerte, das den Fahrer zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro verurteilt hatte. Nach Auffassung des OLG-Senats stellt das Verhalten einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, wonach einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts umfasst ein "Benutzen" im Sinne der genannten Vorschrift sämtliche Bedienfunktionen des Mobiltelefons, somit also auch das Ablesen einer gespeicherten Notiz.

   

   

Ratschlag:

   

Die Umsetzung der gesetzlichen Regelung zur Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr erfolgt zunehmend strenger. Es ist zu bemerken, dass selbst das "in der Hand halten" des Mobiltelefons dazu führen kann, dass eine Ordnungswidrigkeit angenommen wird.
Intention des Gesetzgebers ist es, zu verhindern, dass der Führer eines Fahrzeugs durch die Nutzung des Telefons vom Straßenverkehr abgelenkt wird. Studien haben ergeben, dass viele Unfälle hierauf zurückzuführen sind.
Also grundsätzlich Finger weg vom Handy am Steuer. Wer im Auto telefonieren muss, sollte unbedingt über die Anschaffung einer Freisprecheinrichtung nachdenken. Nach oben genanntem Urteil könnte bereits die Nutzung eines Mobiltelefons in Verbindung mit einem "Headset" als Ordnungswidrigkeit geahnt werden, wenn das Telefon nicht bei der Eingabe fest im Fahrzeug installiert ist oder zumindest in einer Halterung fixiert ist.