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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| "Ausbremser" zahlt Schmerzensgeld an verunglückten Motorradfahrer | ||
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Ein Autofahrer, der durch ein riskantes Bremsmanöver die nachfolgenden Fahrzeuge in Gefahr bringt, haftet für den daraus entstehenden Schaden. |
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Das Problem: |
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Der Fahrer verursachte durch sein riskantes Bremsmanöver den Sturz eines nachfolgenden Motorrades. Dem Münchner Motorradfahrer und seiner Ehefrau, die bei einem Sturz mit ihrer Ducati zu Schaden kamen, sprach das Gericht den Großteil der Reparatur- und Gutachterkosten sowie der Kosten der beschädigten Kleidung von zusammen über 5.000,- € zu. Die Frau, die beim Sturz Prellungen erlitt und danach mit einer Schleimbeutelentzündung zu kämpfen hatte, erhält ein Schmerzensgeld von 200,- €. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Die Kläger sind in München auf der Tegernseer Landstraße stadtauswärts unterwegs. Sie fahren auf der dritten von vier Spuren, also Richtung Autobahn Salzburg. Auf Höhe der Abfahrt Unterhaching bremst drei Fahrzeuge vor ihnen ein Autofahrer unvermittelt bis zum Stillstand ab. Er löst damit hinter sich eine Serie von Vollbremsungen aus. Der Kläger rutscht dabei mit dem Vorderrad ab. Er und die Klägerin auf dem Sozius werden auf die Fahrbahn geschleudert, ihr Motorrad beschädigt. Unterdessen gibt der Autofahrer wieder Gas, zieht trotz durchgezogener Linie und Sperrfläche nach rechts davon und fährt in Richtung Unterhaching ab. Der aufgrund von Zeugenaussagen ermittelte Beklagte, der aus Augsburg
stammt, räumte ein, am Unfalltag im Bereich der Tegernseer Landstraße
gewesen zu sein, allerdings nicht zur genauen Unfallzeit und nicht mit
dem Ziel Unterhaching; vielmehr sei er Richtung Salzburg weitergefahren.
Ein Strafverfahren gegen ihn wegen Unfallflucht musste bereits eingestellt
werden, da die Beweislage für eine strafrechtliche Verurteilung zu
dünn schien. |
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Fazit: |
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Der Fahrer des den Unfall verursachenden Fahrzeugs kann von Glück sprechen, dass das Strafverfahren eingestellt wurde. Das Wegfahren nach dem Unfall stellt eindeutig eine Unfallflucht dar, die eine erhebliche Strafe nach sich ziehen kann. Deshalb sollte man grundsätzlich anhalten und die Personalien hinterlassen, wenn ein Schaden Dritter nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, was in den seltensten Fällen so sein dürfte. |
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