RATGEBER
  RATGEBER RECHT
     
    Mietrecht: Zugesagte Betriebskosten - Vermieter darf keine Nachzahlung fordern
     
   

Hat ein Vermieter bei Abschluss des Vertrags zugesagt, die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen seien kostendeckend, darf er keine Nachzahlungen fordern.

   

   

Das Problem:

   

Obwohl der Vermieter ausdrücklich die Höhe der Nebenkosten für die Wohnung zugesichert hatte, forderte er später eine Nachzahlung, da die tatsächlichen Betriebskosten erheblich höher als die Vorauszahlung waren.

     
   

Entscheidung des Gerichtes:

   

Vermieter sind zwar grundsätzlich berechtigt, Nachzahlungen zu verlangen, wenn die Abrechnung ergibt, dass die monatliche Zahlung des Mieters bei weitem nicht ausreichend war.
Sichert der Vermieter jedoch ausdrücklich zu, die Vorauszahlung sei kostendeckend und damit "angemessen", schafft er nach Ansicht des Gerichts einen Vertrauenstatbestand. Allerdings erklärte das Gericht zugleich, es gebe bei der "Angemessenheit" zugunsten des Vermieters einen Spielraum: Demnach dürfen die tatsächlichen Betriebskosten um bis zu 15 Prozent höher sein als die vom Vermieter zugesagten.

   

   

Ratschlag:

   

So eine Zusicherung wünschen sich derzeit sicher eine Menge Mieter, da die Nebenkosten aufgrund der hohen Gas- und Ölpreise jedes Jahr steigen. Darum sollte jeder mal genau seinen Mietvertrag, insbesondere, wenn es sich um einen "alten" Vertrag handelt kontrollieren. Einem Vermieter wäre zu raten, insoweit eine Vertragsänderung herbeizuführen, sollte sich in seinen Mietverträgen eine ungünstige Formulierung finden. Das kann ansonsten sehr schnell sehr teuer werden.