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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Mietrecht: Zugesagte Betriebskosten - Vermieter darf keine Nachzahlung fordern | ||
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Hat ein Vermieter bei Abschluss des Vertrags zugesagt, die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen seien kostendeckend, darf er keine Nachzahlungen fordern. |
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Das Problem: |
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Obwohl der Vermieter ausdrücklich die Höhe der Nebenkosten für die Wohnung zugesichert hatte, forderte er später eine Nachzahlung, da die tatsächlichen Betriebskosten erheblich höher als die Vorauszahlung waren. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Vermieter sind zwar grundsätzlich
berechtigt, Nachzahlungen zu verlangen, wenn die Abrechnung ergibt, dass
die monatliche Zahlung des Mieters bei weitem nicht ausreichend war. |
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Ratschlag: |
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So eine Zusicherung wünschen sich derzeit sicher eine Menge Mieter, da die Nebenkosten aufgrund der hohen Gas- und Ölpreise jedes Jahr steigen. Darum sollte jeder mal genau seinen Mietvertrag, insbesondere, wenn es sich um einen "alten" Vertrag handelt kontrollieren. Einem Vermieter wäre zu raten, insoweit eine Vertragsänderung herbeizuführen, sollte sich in seinen Mietverträgen eine ungünstige Formulierung finden. Das kann ansonsten sehr schnell sehr teuer werden. |
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