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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Kindergeld: Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge sind nicht abziehbar | ||
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Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung sind bei der Berechnung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Kindergeldrecht nicht abziehbar. |
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Das Problem: |
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Die Entscheidung betraf den Kindergeldanspruch für eine 26-jährige Referendarin. Diese war während des Referendariats privat krankenversichert gewesen. Die Eltern vertraten die Ansicht, diese Beiträge seien zu berücksichtigen. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Das Finanzgerichts Köln
kam zu dem Ergebnis, dass sich Beiträge zur privaten Krankenversicherung
erheblich von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
unterscheiden. |
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Ratschlag: |
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Die vom Finanzgericht Köln
entschiedene Rechtsfrage wird von den Finanzgerichten nicht einheitlich
beurteilt. Dementsprechend hat das Gericht die Revision zugelassen. Die
abschließende Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München
steht noch aus. |
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