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RATGEBER
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| RATGEBER RECHT | ||
| Günstige Besteuerung von schweren Geländewagen immer noch möglich | ||
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Geländewagen mit über 2,8 t können trotz Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein LKW nach Gewicht günstiger besteuert werden. |
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Das Problem: |
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Geländewagen wurden zunächst als LKW nach Gewicht besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug jährlich 172 €. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zum 01. 05 2005, der den Begriff des PKW definierte, wurde die Kraftfahrzeugsteuer nunmehr auf jährlich EUR 820 festgesetzt. Denn - so die Begründung des Finanzamts - der Geländewagen sei nunmehr als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Ein PKW-Halter akzeptierte dies nicht und zog gegen den Steuerbescheid vor Gericht. |
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Entscheidung des Gerichtes: |
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Das Finanzgericht Baden-Württemberg
gab dem Halter des Geländewagens mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von 2810 kg Recht. Der Steuerbescheid, der entgegen der EU-Richtlinien
zum Verkehrsrecht einen schweren Geländewagen als PKW einstufe und
die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemesse, entfache erhebliche
Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit. Auf den Geländewagen
sei als "anderes Fahrzeug" nach § 8 Nr. 2 KraftStG vielmehr
- wie schon bisher - die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht
für Nutzfahrzeuge anzuwenden. |
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Ratschlag: |
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Nach dieser Entscheidung kann jeder Fahrer eines Geländewagens, der von der Gesetzesänderung betroffen ist und aufgrund dessen nunmehr erheblich höhere KfZ-Steuern zu entrichten hat, gegen den nachteiligen Steuerbescheid vorgehen. |
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